Da die Aufgaben der Feuerwehr stetig zunehmen ist es notwendig, dass der Übungsbesuch wahrgenommen wird. Nur durch ständiges Üben ist es im Einsatzfall möglich den geschädigten die richtige Hilfe zu gewährleisten.
Siehe auch § 5 Feuerwehrsatzung der Gemeinde Erlenbach vom 07.11.1991 und das Feuerwehrgesetz BW § 14 Absatz 1. |